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Allgemeine Geschäftsbedingungen Transport
1.
Allen unseren Geschäften liegen die
nachfolgenden Bedingungen zugrunde, soweit
nicht zwingende Vorschriften
entgegenstehen (CMR = Übereinkommen über
den Beförderungsvertrag im internationalen
Güterverkehr.) Abweichende Abreden oder
Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie
im Einzelfall schriftlich vereinbart
werden. Wir sind berechtigt, andere
Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen
vertraglichen Verpflichtung einzuschalten.
2. Verträge, deren Durchführung der
Erlaubnis oder Genehmigung der zuständigen
Behörde bedürfen, insbesondere gemäß §§ 29
Abs. 3 und 46 StVO in Verbindung mit §§ 18
Abs. 1 Satz 2, 22 Abs. 2 und 4 StVO sowie
70 StVZO, werden unter der aufschiebenden
Bedingung der Erlaubnis oder Genehmigung
geschlossen. Gebühren und Kosten, die
durch behördliche Aufwendungen oder
behördliche Auflagen sowie sonstige
behördlich angeordnete
Sicherheitsvorkehrungen bedingt sind,
sowie Polizeigebühren trägt der
Auftraggeber, soweit nichts anderes
vereinbart wurde.
3. Wir sind vorbehaltlich der
Vorschriften des HGB berechtigt, unter
Ausschluß von Schadenersatzansprüchen vom
Vertrag zurückzutreten.
4. Der Auftraggeber ist
verpflichtet, das zu transportierende Gut
in einem für die Durchführung des
Auftrages bereiten und geeigneten Zustand
zur Verfügung zu halten. Ferner hat er die
richtigen Maße, Gewichte und besonderen
Eigenschaften des Gutes (zum Beispiel
Schwerpunkt, Art des Materials usw.) sowie
die Anschlagpunkte für den Fall von
Kranarbeiten rechtzeitig vor der Verladung
anzugeben. Zubehörteile und Beiladungen
des Auftraggebers, wie zum Beispiel
gefüllte Diesel- und Benzintanks, Lacke
und ätzende Substanzen, die unter die
Gefahrgutverordnung Straße fallen, sind
vor dem Transport durch den Auftraggeber
zu entfernen. Wir, bzw. das von uns für
den Transport eingesetzte Personal, sind
berechtigt, derartige Gegenstände, ohne
Zustimmung des Auftraggebers jederzeit zu
entfernen. Verletzt der Auftraggeber die
vorgenannten Verpflichtungen, so haftet er
für die daraus entstehenden Schäden und
Aufwendungen, die insbesondere bei uns
entstehen. Das von uns eingesetzte
Personal ist an Weisungen nicht gebunden.
Der Auftraggeber darf nach
Auftragserteilung ohne unsere Zustimmung
dem von uns eingesetzten Personal keine
Weisungen erteilen, die von den
vertraglichen Vereinbarungen in Art und
Umfang abweichen. Verletzt der
Auftraggeber diese Verpflichtung, hat er
alle daraus entstehenden Schäden zu
übernehmen.
5. Von uns übernommene Aufträge
über die Beförderung von Gütern sind
Frachtverträge im Sinne des HGB. Wir
haften ausschließlich nach den
Bestimmungen des CMR. Ausgeschlossen von
der Haftung sind unvorhersehbare,
entferntere Schäden durch Verzögerung und
Nichteinhaltung von Terminen, Ausfall von
Fahrzeugen, Geräten oder
Arbeitsvorrichtungen oder durch ähnliche
Sachverhalte sowie durch Streik oder
Straßensperren sowie höhere Gewalt. Die
Haftung für jeden materiellen und
immateriellen Schaden ist auch dann
ausgeschlossen, wenn die vorgesehenen
Verkehrs-, Abfahrts- und Zufahrtswege die
Beförderung unmöglich machen. Diese
Umstände entbinden den Auftraggeber nicht
von der Zahlung des Beförderungsentgeltes.
6. Zum Be- und Entladen sind
jeweils zwei Stunden frei, jede weitere
angebrochene Stunde wird mit 75,00
EUR inkl. 19% Mehrwertsteuer berechnet.
7. Wir weisen darauf hin, dass
unsere Fahrer grundsätzlich die
Bootsplane/Persenning für den Transport
abnehmen, da diese durch den Fahrwind
beschädigt werden könnte. Auf Ihren
ausdrücklichen Wunsch hin, den Sie uns
bitte auch schriftlich mitteilen, lassen
wir die Bootsplane/Persenning
selbstverständlich auch montiert, können
dann jedoch keine Haftung übernehmen.
8. Die Zahlung: Bar Kasse oder
mittels bankbestätigtem Scheck. Eine
Auf-rechnung oder Zurückbehaltung ist
nicht zulässig, es sei denn, daß das
Zurückbehaltungsrecht aufgrund einer
Gegenforderung ausgeübt wird, die auf dem
selben Vertragsverhältnis beruht bzw. der
Auftraggeber eine Gegenforderung zur
Aufrechnung stellt, die unbestritten oder
rechtskräftig ist.
9. Diese Geschäftsbedingungen
beziehen sich auf alle Ansprüche, gleich
aus welchem Rechtsgrund. Auf sie können
sich auch alle mit der Durchführung des
Auftrages beauftragten und befaßten
Erfüllungsgehilfen berufen. Wir übernehmen
keine Haftung für unverpackte Gegenstände
sowie Zubehörteile.
10.
Gerichtsstand - auch für Scheck- und
Wechselklagen - ist Mönchengladbach. Alle
Verträge unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt auch
für ausländische Auftraggeber. Unsere
Geschäftsbedingungen sind auch für alle
Folgetransporte bindend. Sind einzelne
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam, so wird hierdurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
Wir bemühen uns, Ihre Wünsche sorgfältig
zu erfüllen. Wegen der Besonderheit und
der technischen Anforderung im
Schwertransport weisen wir jedoch noch
einmal ausdrücklich darauf hin, daß eine
Haftung für eine Einhaltung vorgesehener
oder beabsichtigter Termine ausgeschlossen
ist und die Übernahme des Auftrages
selbstverständlich im übrigen voraussetzt,
daß auf den vorgesehenen Verkehrs-,
Abfahrts- und Zufahrtswegen die
Beförderung möglich ist.
Wir empfehlen wegen der Eigenart von
Spezial- und Schwertransporten den
Abschluß einer Transportversicherung, die
wir auf Wunsch gern vermitteln. |